Begründung: Über das Vermögen des mittlerweile verstorbenen Gemeinschuldners wurde mit Beschluss vom 29. 5. 2007 das Konkursverfahren eröffnet. Zu diesem Vermögen gehörte die Liegenschaft „Kiesgrube“ samt Bodenschatz. Der Masseverwalter veräußerte mit Kaufverträgen vom 11. 12. 2008 die Liegenschaft um 250.000 EUR und den Bodenschatz um 3.900.000 EUR. Beide Kaufverträge genehmigte das Erstgericht am 16. 1. 2009. Die Absonderungsgläubigerin meldete zur Meistbotsverteilung eine Forderu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der im Konkursverfahren einer Liegenschaftsverwaltungsgesellschaft mbH bestellte beklagte Masseverwalter veräußerte mit Kaufvertrag vom 16. 12. 2003 eine zur Konkursmasse gehörende Liegenschaft freihändig um 14.650.843,37 EUR. Die auf der Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Klägerin meldete im Verteilungsverfahren 15.503.551,08 EUR an. In dem Konkursverfahren verteilte das Rekursgericht den Nettokaufpreis ua aus diesem Verkaufserlös wie folgt: 1.) an d... mehr lesen...
Begründung: Im Revisionsrekursverfahren ist nur mehr die Behandlung der Einkommensteuer im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung der dem Gemeinschuldner gehörigen Betriebsliegenschaft verfahrensgegenständlich, wobei nicht mehr strittig ist, dass es sich um eine Masseforderung handelt; strittig ist lediglich, ob sich diese auf die allgemeine Masse (so das Rekursgericht) oder auf eine besondere Masse (Betriebsliegenschaft) bezieht (so die Republik Österreich in ihrem Revisionsr... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 29.11.1994 wurde über das Vermögen der A***** Bauges.m.b.H. mit dem Sitz in Wien der Konkurs eröffnet und Dr. Kurt Freyler zum Masseverwalter bestellt. Ein Gläubigerausschuß besteht nicht. Auf Antrag des Masseverwalters bewilligte das Konkursgericht mit Beschluß vom 23.6.1995 (ON 39) gemäß § 119 KO die Zwangsversteigerung der zur Konkursmasse gehörigen Liegenschaftsanteile B-LNR 3 Anteil 3692/137527, mit dem das Wohnungse... mehr lesen...
Norm: KO §49KO §46 Abs1 Z2EStG §30
Rechtssatz: Spekulationssteuer ist zwar Masseforderung, nicht aber Sondermasseforderung. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 9 Ra 182/04g. Diese ist nunmehr unter RW0000662 abrufbar. Entscheidungstexte 28 R 204/96t Entscheidungstext OLG Wien 25.04.1997 28 R 204/96t ... mehr lesen...
Norm: EStG 1972 §30KO §46 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die auf Grund einer nach Konkurseröffnung erfolgten Zuschlagserteilung vorgeschriebene "Spekulationssteuer" gemäß § 30 EStG ist eine Masseforderung. Entscheidungstexte 8 Ob 14/93 Entscheidungstext OGH 17.12.1993 8 Ob 14/93 Veröff: SZ 66/176 = EvBl 1994/121 S 592 8 Ob 228/00p Entscheidung... mehr lesen...