Entscheidungen zu § 20 Abs. 6 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 1992/10/22 92/16/0014

Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hat der Beschwerdeführer einen verbücherungsfähigen Kaufvertrag über ein Grundstück samt Haus errichtet. Zwischen den Verkäufern und dem Erwerber war neben dem im Vertrag angeführten Kaufpreis von S 3,6 Mio. zunächst mündlich das Wohnungsrecht der Verkäufer an der bisher benutzten Wohnung vereinbart worden. Die Verkäufer sollten nach durchgeführter Nutzwertfeststellung des gesamten Hauses Eigentümer ihrer bisherigen Wohnung werden. Neben d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.10.1992

RS Vwgh 1992/10/22 92/16/0014

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §135 Abs1;FinStrG §33 Abs1;GrEStG 1955 §18 Abs1 idF 2;GrEStG 1955 §18;GrEStG 1955 §20 Abs6 idF vor 1986/552; Beachte Besprechung in:AnwBl 1993/3, S 181 - 183; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/16/0111 E 1. Dezember 1987 RS 7 Stammrechtssatz Der Anordnung des § 18 Abs 1 erster Satz GrEStG 1955 kann nicht die Bedeut... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1992

RS Vwgh 1988/2/11 86/16/0200

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §20 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §20 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §20 Abs6;
Rechtssatz: Wenn die Abgabenschuldner ihrer Offenlegungspflicht und Wahrheitspflicht nach § 20 Abs 6 GrEStG 1955 nicht nachkommen, ist es der Behörde verwehrt, Grunderwerbsteuer nachträglich nicht festzusetzen. Hiebei ist es unerheblich, ob die Bestimmungen des § 20 Abs 1 Z 1 GrEStG 1955 oder § 20 Abs 1 Z 2 GrES... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.02.1988

RS Vwgh 1987/12/1 85/16/0111

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §135 Abs1;FinStrG §33 Abs1;GrEStG 1955 §18 Abs1 idF 2;GrEStG 1955 §18;GrEStG 1955 §20 Abs6 idF vor 1986/552;
Rechtssatz: Der Anordnung des § 18 Abs 1 erster Satz GrEStG 1955 kann nicht die Bedeutung beigelegt werden, daß dann, wenn der Abgabenschuldner nicht die vorgeschriebene Drucksorte zur Anzeige verwendet, die im § 18 GrEStG 1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.12.1987

RS Vwgh 1986/10/16 86/16/0078

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: B-VG Art140 Abs7;GrEStG 1955 §20 Abs6;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes, da "Anlaßfall". European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986160078.X01 Im RIS seit 16.10.1986 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.10.1986

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