Entscheidungen zu § 16 Abs. 4 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1999/1/26 98/14/0083

Der Beschwerdeführer war im Jahr 1994 als Jurist bei der E. AG beschäftigt. Außerdem war er in diesem Jahr Gemeindevorstandsmitglied in S. und erhielt dafür gemäß § 10 Abs. 4 des O.ö. Bürgermeisterbezügegesetzes eine monatliche Entschädigung von S 2.216,--. Das Finanzamt ordnete diese Beträge den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu und führte eine Pflichtveranlagung durch, die zu einer Nachforderung führte. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die dage... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.01.1999

RS Vwgh 1999/1/26 98/14/0083

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs4 idF 1980/545 ;EStG 1972 §16 Abs5 idF 1980/545 ;EStG 1972 §16 Abs6 idF 1980/545 ;EStG 1972 §16 Abs7 idF 1980/545 ;EStG 1972 §25 Abs1 Z4 idF 1980/545 ;EStG 1972 §3 Z6 idF 1980/545 ;
Rechtssatz: Aus Art X Z 7 BGBl 1980/545 - mit dem § 16 Abs 4 bis § 16 Abs 7 EStG 1972 durch neue Bestimmungen, in denen u.a. von "Stadträten (amtsführenden Gemeinderä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.1999

RS Vwgh 1988/5/25 88/13/0030

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs4 idF 1983/612 ;
Rechtssatz: Fraktionsbeiträge und Klubbeiträge können neben dem Pauschbetrag nach § 16 Abs 3 und Abs 4 nicht berücksichtigt werden. Will ein Abgabepflichtiger die Berücksichtigung höherer Werbungskosten anstelle der für ihn in Betracht kommenden Werbungskostenpauschbeträge erreichen, dann hat er sämtliche Werbungskosten nachzuwei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.05.1988

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