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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs4 idF 1983/612 ;Rechtssatz
Fraktionsbeiträge und Klubbeiträge können neben dem Pauschbetrag nach § 16 Abs 3 und Abs 4 nicht berücksichtigt werden. Will ein Abgabepflichtiger die Berücksichtigung höherer Werbungskosten anstelle der für ihn in Betracht kommenden Werbungskostenpauschbeträge erreichen, dann hat er sämtliche Werbungskosten nachzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988130030.X01Im RIS seit
21.11.2001