Der Mitbeteiligte machte in seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes als außergewöhnliche Belastung geltend. Weiters beantragte er den Alleinverdienerabsetzbetrag und gab an, dass er für drei Kinder für mindestens sieben Monate die Familienbeihilfe bezogen habe. Die (erklärungsgemäße) Veranlagung des Mitbeteiligten führte zu einer Abgabennachforderung. Der Mitbeteiligte erhob Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid ... mehr lesen...