Aus der Beschwerde samt Beschwerdeergänzung und angefochtenem Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer ist unbeschränkt steuerpflichtig. Er ist österreichischer Staatsbürger und lebt mit Mag. B, einem ungarischen Staatsbürger, in gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft. Die österreichische Aufenthaltsbehörde erteilte Mag. B eine Aufenthaltsbewilligung in Österreich zum Zweck der Fortsetzung der langjährigen Lebensgemeinschaft. Im Hinblick auf die nur auf den ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §106 Abs3;EStG 1988 §33 Abs4 Z1;EStG 1988 §34 Abs7 Z3;
Rechtssatz: Der Alleinverdienerabsetzbetrag ist - abgesehen vom Fall der Ehe - vom Vorhandensein eines Kindes iSd § 106 Abs 1 EStG 1988 abhängig, setzt also im Wesentlichen voraus, dass die "eheähnliche Gemeinschaft" bzw die "andere Partnerschaft" ein Kind aufzieht. European ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag67 Versorgungsrecht
Norm: EStG 1972 §106 Abs1;EStG 1972 §106 Abs3;KOVG 1957 §18 Abs2;KOVG 1957 §18;KOVG 1957 §19 Abs1;KOVG 1957 §20;
Rechtssatz: Weder die Blindenzulage noch die Blindenführzulage enthalten eine Komponente, die als ideelle Abgeltung (Schmerzensgeld) für die Kriegsbeschädigung angesehen werden könnte. Die Blindenzulage dient einer (wenigstens teilweisen) ... mehr lesen...