RS Vwgh 2000/3/28 99/14/0307

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.2000
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §106 Abs3;
EStG 1988 §33 Abs4 Z1;
EStG 1988 §34 Abs7 Z3;

Rechtssatz

Der Alleinverdienerabsetzbetrag ist - abgesehen vom Fall der Ehe - vom Vorhandensein eines Kindes iSd § 106 Abs 1 EStG 1988 abhängig, setzt also im Wesentlichen voraus, dass die "eheähnliche Gemeinschaft" bzw die "andere Partnerschaft" ein Kind aufzieht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999140307.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten