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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §106 Abs3;Rechtssatz
Der Alleinverdienerabsetzbetrag ist - abgesehen vom Fall der Ehe - vom Vorhandensein eines Kindes iSd § 106 Abs 1 EStG 1988 abhängig, setzt also im Wesentlichen voraus, dass die "eheähnliche Gemeinschaft" bzw die "andere Partnerschaft" ein Kind aufzieht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999140307.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
05.06.2014