RS Vwgh 1987/11/10 87/14/0126

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.11.1987
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
67 Versorgungsrecht

Norm

EStG 1972 §106 Abs1;
EStG 1972 §106 Abs3;
KOVG 1957 §18 Abs2;
KOVG 1957 §18;
KOVG 1957 §19 Abs1;
KOVG 1957 §20;

Rechtssatz

Weder die Blindenzulage noch die Blindenführzulage enthalten eine Komponente, die als ideelle Abgeltung (Schmerzensgeld) für die Kriegsbeschädigung angesehen werden könnte. Die Blindenzulage dient einer (wenigstens teilweisen) Abgeltung des Aufwandes für Pflege und Wartung des Invaliden. Die Blindenführzulage soll zumindest teilweise Aufwendungen für das Führen des Blinden decken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987140126.X02

Im RIS seit

10.11.1987

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten