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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §106 Abs1;Rechtssatz
Weder die Blindenzulage noch die Blindenführzulage enthalten eine Komponente, die als ideelle Abgeltung (Schmerzensgeld) für die Kriegsbeschädigung angesehen werden könnte. Die Blindenzulage dient einer (wenigstens teilweisen) Abgeltung des Aufwandes für Pflege und Wartung des Invaliden. Die Blindenführzulage soll zumindest teilweise Aufwendungen für das Führen des Blinden decken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987140126.X02Im RIS seit
10.11.1987Zuletzt aktualisiert am
28.05.2018