1 Die mitbeteiligte Partei war als Profiskirennläuferin tätig. Sie stellte am 30. März 2011 beim Bundesministerium für Finanzen im Hinblick auf eine geplante Wohnsitzbegründung in Österreich einen Antrag auf Anwendung der Zuzugsbegünstigung gemäß § 103 EStG 1988. 2 Im Antrag wird darauf verwiesen, im Fall der Anwendbarkeit der SportlerVO würde sich zwar durch den Zuzug der Mitbeteiligten nach Österreich keine steuerliche Mehrbelastung der Mitbeteiligten gegenüber ihrer b... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: Einkommensermittlung Sportler 2000 §1EStG 1988 §103 Abs3 idF 2004/I/180
Rechtssatz: Den persönlichen Anwendungsbereich der Sportler-Verordnung BGBl II Nr. 418/2000 bilden Sportler, die in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind und im Kalenderjahr überwiegend im Rahmen von Sportveranstaltungen (Wettkämpfen, Turnieren) im Ausland auftreten (vgl. VwGH 22.3.201... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: Einkommensermittlung Sportler 2000 §1Einkommensermittlung Sportler 2000 §2EStG 1988 §103 Abs3 idF 2004/I/180
Rechtssatz: Aus der Bezugnahme auf die Sportler-Verordnung BGBl II Nr. 418/2000 in der
Begründung: der Zuzugsbegünstigungsbescheide ergibt sich, dass der
Spruch: dieser Bescheide mit Einkünften als Sportlerin darauf abstellt, dass die betreffende Person (Spo... mehr lesen...
Zum Sachverhalt wird auf das Vorerkenntnis vom 29. September 1993, Zl. 93/13/0163, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der Bescheid der belangten Behörde vom 17. Juni 1993, GZ H 3127/1/2-IV/4/93, mit dem das Ansuchen des Beschwerdeführers um Gewährung einer Zuzugsbegünstigung im Sinne des § 103 EStG 1988 sowie des § 10 VermStG 1954 allein hinsichtlich Einkommensteuer abgewiesen worden war, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Nach dem Erkenntnis hatte sich die belangt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §103 Abs3;EStG 1988 §103 idF 1992/448;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Anwendung des § 103 EStG 1988 idF 1992/448 ist der Umstand, ob mit dem Herkunftsland des Steuerpflichtigen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, nicht von Bedeutung; nach § 103 Abs 3 EStG 1988 alte Fassung konnte eine Zuzugsbegünstigung auch bei Aufrechte... mehr lesen...