Am 20. August 2000 schloss die in Österreich ansässige Beschwerdeführerin einen Vertrag mit dem international bekannten Fotomodell N. Darin verpflichtete sich das Fotomodell zu Fotoshooting- und PR-Terminen und zur Einräumung entsprechender Rechte an den Fotos. Als Gegenleistung wurde ein Pauschalhonorar von 310.000 USD zuzüglich Agenturprovision und Umsatzsteuer vereinbart. Darüber hinaus verpflichtete sich die Beschwerdeführerin zur Übernahme der Spesen für Flüge, Transfers und Unte... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Anstalt mit Sitz in Liechtenstein, ist Mitunternehmer einer Kommanditgesellschaft (KG) in Vorarlberg. Der aus dieser 1987 auf sie entfallene Gewinn führte im Hinblick auf die beschränkte Steuerpflicht der Beschwerdeführerin, die Einschränkung des Geltungsbereiches des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Republik Österreich und Liechtenstein in dessen Art. 26 - wodurch das Diskriminierungsverbot gemäß Art. 24 dieses Abkommens nicht zum Tragen kam - und... mehr lesen...
Index: LI-10 Verfassungsrecht Liechtenstein001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §236 Abs1;DBAbk Liechtenstein 1971 Art24;DBAbk Liechtenstein 1971 Art26;EStG 1972 §102 Abs1;EStG 1972 §18 Abs1 Z4;EStG 1988 §102 Abs1;EStG 1988 §18 Abs6;StaatsschutzG-Liechtenstein 1949 Art4;VwRallg;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §236 Abs1;EStG 1972 §102 Abs1;EStG 1972 §18 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Härten, die sich unabhängig von der Lage des einzelnen Falles schon aus dem Gesetz ergeben, begründen keine Unbilligkeit iSd § 236 Abs 1 BAO. Der gesetzliche Ausschluß beschränkt Steuerpflichtiger (§ 102 Abs 1 EStG 1972) vom Verlustabzug (Verlustvort... mehr lesen...