IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seinen Richter Mag. DDr. Tessar über die Beschwerde der V. Gesellschaft m.b.H., vertreten durch Rechtsanwältin, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Landeskriminalamt - Referat 2 Wirtschaftspolizeiliche Angelegenheiten und Vermögenssicherung, vom 17.05.2017, Zl. A2/116691/2017, mit welchem gemäß § 56a Abs. 3 Glücksspielgesetz über die am 16.05.2017, im Lokal "…" in Wien, R.-gasse, mündlich verfügte te... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erekennt durch seinen Richter Mag. DDr. Tessar über die Beschwerde des Herrn N. C., in Wien, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Landeskriminalamt Wien, Referat für wirtschaftspolizeiliche Angelegenheiten, Vermögenssicherung und Glücksspiel, vom 27.9.2017, Zl. A2/240705/2017, mit welchem die am 26.9.2017, 11.30 Uhr, 2017 gemäß § 56a Abs. 1 Glücksspielgesetz (GSpG) verfügte Schließung des Lokals "H." in Wien, M.-... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. DDr. Tessar über die Beschwerde des Herrn T. W. gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Landeskriminalamt Wien, Referat für wirtschaftspolizeiliche Angelegenheiten, Vermögenssicherung und Glücksspiel, vom 27.01.2017, Zl. A2/330518/2016, mit welchem die am 26.1.2017 gemäß § 56a Abs. 1 Glücksspielgesetz (GSpG) verfügte Teilbetriebsschließung gemäß § 56a Abs. 3 GSpG bestätigt wurde, ... mehr lesen...
Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. DDr. Tessar über den Antrag der V. GmbH, vertreten durch Rechtsanwältin, auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung im Hinblick auf die Beschwerde der V. GmbH gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Landeskriminalamt - Referat 2 Wirtschaftspolizeiliche Angelegenheiten und Vermögenssicherung vom 17.5.2017, Zl. A2/116691/2017, mit welchem gemäß § 56a Abs. 3 GSpG eine teilweise Schließung des Betriebes in Wien, R.-Gass... mehr lesen...