Das Verwaltungsgericht Wien fasst durch seinen Richter Mag Fischer über die Beschwerden ? der E. GmbH (VGW-002/066/1611/2017 und VGW-002/066/1613/2017) und der A. B. (VGW-002/V/066/1612/2017 und VGW-002/V/066/1614/2017), beide vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien vom 21.12.2016, …, mit dem hinsichtlich eines konkret bezeichneten Gegenstands 1) gemäß § 53 Abs 1 Glücksspielgesetz (GSpG) die Beschlagnahme angeordnet und 2.) gemäß § 54 Abs ... mehr lesen...
A.) IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seine Richterin MMag. Dr. Ollram ? über die Beschwerden der W. GmbH, FN ..., Sitz: X., und der P. GmbH, FN ..., Sitz: Y., beide vertreten durch RA, gegen Spruchpunkt 1 des Bescheides der Landespolizeidirektion Wien vom 14.4.2016, ..., betreffend die Beschlagnahme (§ 53 Abs. 1 GSpG) der am 30.7.2015 in Wien, ..., Lokal „Z.“, gemäß § 53 Abs. 2 GSpG vorläufig beschlagnahmten Glücksspielautomaten, sonstigen Eingri... mehr lesen...
A.) IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seine Richterin MMag. Dr. Ollram ? über die Beschwerden des A. J., ..., E., und der U. s.r.o. (ehem. UX. s.r.o.), Id. Nr. ... , Sitz: B. (Slowakische Republik), beide vertreten durch RA, gegen Spruchpunkt 1 des Bescheides der Landespolizeidirektion Wien vom 20.5.2016, ... , betreffend die Beschlagnahme (§ 53 Abs. 1 GSpG) der am 15.12.2015 in Wien, ..., Lokal „X.“, gemäß § 53 Abs. 2 GSpG vorläufig beschlag... mehr lesen...
A) IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. DDr. Tessar über die 1. Beschwerden der F. kft (protokolliert zu VGW-002/042/15600/2016), der I. kft (protokolliert zu VGW-002/V/042/15601/2016), der A. Ges.m.b.H. (protokolliert zu VGW-002/V/042/15603/2016) und der P. Ges.m.b.H. (protokolliert zu VGW-002/V/042/15872/2016), alle vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Spruchpunkt 1) des Bescheids der Landespolizeidirektion Wien, Lande... mehr lesen...
Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag.a Hillisch über die Beschwerden der N. (VGW-002/069/6048/2016 und VGW-002/069/6050/2016) und der H. (VGW-002/V/069/6049/2016 und VGW-002/V/069/6051/2016), beide vertreten durch Rechtsanwältin, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien vom 3.3.2016, GZ: A2/380.529/2015, mit welchem im Hinblick auf näher genannte Glücksspielgeräte bzw. -einrichtungen 1.) gemäß § 53 Abs. 1 Glücksspielgesetz (GSpG) die Beschlagnahme ange... mehr lesen...