Begründung: Die Kläger sind Eigentümer des als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) geführten Forstbetriebs "H***** Gut *****" (im Folgenden nur Gut), die Beklagten je zu einem Viertel Gesamtrechtsnachfolgerinnen ihres am 29. Juni 1986 - ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung - verstorbenen Vaters, der Gesellschafter der GesbR war. Die Kläger und der Vater der Beklagten waren Vertragspartner der in einem Gedächtnisprotokoll schriftlich festgehaltenen und zeitlich unb... mehr lesen...
Norm: BAO §20GrEStG §9 Z1
Rechtssatz: Es liegt im Ermessen der Abgabenbehörde (§ 20 BAO), welchen Gesamtschuldner sie zur Leistung heranzieht. Entscheidungstexte 1 Ob 126/00m Entscheidungstext OGH 28.11.2000 1 Ob 126/00m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114439 Dokumentnummer J... mehr lesen...
Norm: GrEStG §9
Rechtssatz: Die Nachversteuerung nach § 9 Abs 2 GrEStG 1955 ist zwar materiell eine Nacherhebung der Steuer, formell aber ein besonderer Steuerfall; als Steuerschuldner der Nachsteuer kann daher nur der Veräußerer angesehen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 617/95 Entscheidungstext OGH 23.10.1995 1 Ob 617/95 European... mehr lesen...