Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Nach den maßgeblichen Feststell... mehr lesen...
Norm: UStG §6 Abs1 Z9UStG §11 Abs1GrEStG §2
Rechtssatz: Wird ein bebautes Grundstück geliefert, ist die Lieferung zur Gänze umsatzsteuerfrei, der Kaufpreis unterliegt insgesamt der Grunderwerbssteuer. Wird ein unbebautes Grundstück geliefert und vom Grundstückskäufer an den Lieferer auch der Auftrag zur Errichtung eines Bauwerks auf dem Grundstück erteilt, so ist zu unterscheiden, ob insgesamt die (steuerfreie) Lieferung eines bebauten Grundstü... mehr lesen...