RS OGH 2008/4/28 2Ob115/07m

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Veröffentlicht am 28.04.2008
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Norm

UStG §6 Abs1 Z9
UStG §11 Abs1
GrEStG §2

Rechtssatz

Wird ein bebautes Grundstück geliefert, ist die Lieferung zur Gänze umsatzsteuerfrei, der Kaufpreis unterliegt insgesamt der Grunderwerbssteuer. Wird ein unbebautes Grundstück geliefert und vom Grundstückskäufer an den Lieferer auch der Auftrag zur Errichtung eines Bauwerks auf dem Grundstück erteilt, so ist zu unterscheiden, ob insgesamt die (steuerfreie) Lieferung eines bebauten Grundstücks vorliegt oder ob von zwei getrennten Leistungen, nämlich einer (steuerfreien) Lieferung des unbebauten Grundstücks und einer (steuerpflichtigen) Werklieferung des Gebäudes auszugehen ist. Maßgeblich für diese Differenzierung ist, wem nach dem wirklichen Gehalt und der tatsächlichen Durchführung die Bauherreneigenschaft zukommt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123406

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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