Mit Kaufvertrag vom 22. Juli 1986 erwarben die Beschwerdeführerin und ihr Ehegatte ein näher bezeichnetes Grundstück je zur Hälfte. Dieser Kaufvertrag lautet auszugsweise: "I. Kaufobjekt. ... II. Kaufpreis und Vergütungen. Als Gegenleistung für das unter Punkt I. genannte Kaufobjekt verpflichtet (verpflichten) sich der (die) Käufer, folgende Leistungen zu erbringen: 1.) Zahlung eines Kaufpreises von S 625,-- pro m2 Fläche des Kaufobjekts, das sind S 234.375,--... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §208 Abs2;GrEStG 1955 §1;GrEStG 1987 §18 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/16/0231 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/16/0256 E 17. Mai 2001 RS 1 Stammrechtssatz Ordnungsgemäß angezeigt iSd § 208 Abs 2 BAO heißt zeitgerecht, richtig, vollständig und bei der... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 7. Dezember 1982 verkauften der Beschwerdeführer und seine Gattin die ihnen je zur Hälfte gehörige Liegenschaft EZ 3, KG Wies, Grundbuch Eibiswald, an M. J. . In der Abgabenerklärung, die am 5. Jänner 1983 beim Finanzamt für Gebühren für Verkehrsteuern Graz (Finanzamt) einlangte, wurde der Kaufgegenstand beschrieben, der Kaufpreis genannt und um Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a GrEStG 1955 angesucht. Mit Schreiben vom 20. Jänner 1983 wie... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §208 Abs2;GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §18 Abs3;
Rechtssatz: Ordnungsgemäß angezeigt iSd § 208 Abs 2 BAO heißt zeitgerecht, richtig, vollständig und bei der zuständigen Behörde angezeigt (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II/3 - Grunderwerbsteuergesetz 1987, § 1, Rz 50). European Case Law Iden... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 8. Mai 1984 veräußerte die Beschwerdeführerin das neu vermessene Flurstück Nr. 283, EZ 513, KG St. Peter, im Ausmaß von 1.437 m2 um S 800.000,-- an die Ehegatten H. und I. M.. Punkt 12 dieses Kaufvertrages lautete: "Die Käufer beabsichtigen, auf dem gekauften Grundstück eine Arbeiterwohnstätte zu errichten, weshalb sie die Steuerbefreiung im Sinne des § 4 Abs. 2 Ziff. 2a 'Grundwertsteuergesetz' beantragen." In der Abgabenerklärung der Erwerber vom 10. Mai... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;BAO §237 Abs1;BAO §6;B-VG Art130 Abs2;GrEStG 1955 §17 Z4;GrEStG 1955 §18 Abs3 Z5;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0222
Rechtssatz: Mi... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hatte am 28. April 1983 zusammen mit ihrem damaligen Ehemann ein Grundstück an einen Erwerber veräußert, der vorerst Steuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a GrEStG 1955 beantragte. Nachdem der Erwerber eine am 5. März 1987 an ihn zu Überprüfungszwecken gerichtete Anfrage unter anderem damit beantwortet hatte, daß noch Arbeiten ausständig seien, wobei er die Frage nach der Wohnnutzfläche unbeantwortet ließ, erließ das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuer... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §208 Abs2;GrEStG 1955 §18 Abs3 Z5;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993160194.X01 Im RIS seit 20.11.2000 Zuletzt aktualisiert am 07.11.2016 mehr lesen...