Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein30/01 Finanzverfassung30/02 Finanzausgleich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §235 Abs1 impl;BAO §236 Abs1;FAG 1979;F-VG 1948;LAO Wr 1962 §181 Abs1;LAO Wr 1962 §182 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/29 88/17/0128 2 Stammrechtssatz Die Behörde kann ohne gesetzliche Ermächtigung auf die Erhebung von Abga... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 24. Oktober 1989 wurde dem Zweitbeschwerdeführer "gemäß § 5 des Burgenl. Kanalabgabegesetzes, LGBl. 41/1984 in Verbindung mit § 150 der Bgld. Landesabgabenordnung LGBl. Nr. 2/1963 in der geltenden Fassung und in Verbindung mit der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Andau vom 16. September 1989 ... als Eigentümer des Grundstückes 2282/10 der KG Andau ein Beitrag für den Anschluß an die Kanalisationsanlage" dieser Ge... mehr lesen...
Index: L37161 Kanalabgabe Burgenland10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)30/01 Finanzverfassung
Norm: B-VG Art13;F-VG 1948 §2;F-VG 1948 §3;F-VG 1948 §4;F-VG 1948 §8;KanalabgabeG Bgld §10;KanalabgabeG Bgld §2 Abs1;
Rechtssatz: Wie der Verfassungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung erkannt hat, liegt es im Wesen einer Gebühr im Sinne des Finanzausgleichsgesetzes, daß ihre Höhe der Leistung der Gemeinde äquivalen... mehr lesen...
Mit Punkt I. des Bescheides des Bürgermeisters der mitbeteiligten Stadt Bludenz vom 25. Juni 1987 wurde dem JR (sen., geboren 1908) und der MR (der nunmehrigen Drittbeschwerdeführerin) die baupolizeiliche Bewilligung für den Umbau des Hauses N-Gasse auf den Liegenschaften Bp. nn1 und nn2, je KG Bludenz, erteilt. Punkt 19 der in den Spruchpunkt I. dieses Bescheides aufgenommenen "Baupolizeilichen Vorschreibungen" lautet: "19. Die Zahl der Autostellplätze (Abstell- und Einstellplätz... mehr lesen...
Index: L34008 Abgabenordnung Vorarlberg001 Verwaltungsrecht allgemein30/01 Finanzverfassung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §101 Abs1;AbgVG Vlbg 1984 §102 Abs1;BAO §235 Abs1 impl;BAO §236 Abs1 impl;F-VG 1948;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/29 88/17/0128 1 Stammrechtssatz Abmachungen zwischen dem Abgabengläubiger und dem Abgabenschuldner über den Inhalt ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 7. April 1981 wurde der "Firma H" für ihre Liegenschaft in L, B-Gasse, eine KanalEINMÜNDUNGSgebühr im Gesamtbetrag von S 583.459,20 vorgeschrieben. Bei der genannten Liegenschaft handelt es sich um die EZ 668 KG L, die laut Grundbuchsauszug vom 2. Mai 1983 seit 3. September 1973 im Eigentum der H Gesellschaft m.b.H. stand. Am 3. Dezember 1982 beantragte die mitbeteiligte Gemeinde, ihr auf Grund des Rückstandsausweises... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein30/01 Finanzverfassung30/02 Finanzausgleich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §235 Abs1 impl;BAO §236 Abs1 impl;FAG 1979;F-VG 1948;LAO NÖ 1977 §182;LAO NÖ 1977 §183;VwRallg;
Rechtssatz: Abmachungen zwischen dem Abgabengläubiger und dem Abgabenschuldner über den Inhalt der Abgabenschuld - etwa auch über einen gänzliche... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich30/01 Finanzverfassung30/02 Finanzausgleich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §235 Abs1;BAO §236 Abs1;FAG 1979;F-VG 1948;LAO NÖ 1977 §182;LAO NÖ 1977 §183;
Rechtssatz: Die Behörde kann ohne gesetzliche Ermächtigung auf die Erhebung von Abgaben nicht verzichten (Stoll, Das Steuerschuldverhältnis in seiner grundlegenden Bedeutung für die steuerliche ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)30/01 Finanzverfassung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art111;F-VG 1948;StVO 1960 §89a Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0056 E 4. Juli 1985 RS 4 Stammrechtssatz Beim Kostenersatz nach § 89 a Abs 7 StVO handelt es sich nicht um eine Abgabe iSd F-VG und des Art 111 B-VG, sodass auch keine Zuständigkeit der Abgabenberufungskommission gegeben ist. ... mehr lesen...