Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/02 90/19/0053 3 Stammrechtssatz Die Anwendung des § 9 Abs 6 VStG setzt die rechtswirksame Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten sowie die vorsätzliche Nichtverhinderung der vom verantwortlichen Beauftragten begangenen Tat voraus. Diese für die strafrechtliche Haftung nach der ... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: AnwBl 1991/12, 924; Rechtssatz: Die Anwendung des § 9 Abs 6 VStG setzt die rechtswirksame Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten sowie die vorsätzliche Nichtverhinderung der vom verantwortlichen Beauftragten begangenen Tat voraus. Diese für die strafrechtliche Haftung nach der genannten Bestimmung erforderlichen Tatbestandselemente müssen daher auch bei der Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat im Sinne des § 44 lit a VStG im
Spruch: des Str... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 27. September 1988, Zl. 87/08/0322, verwiesen, womit der Bescheid der belangten Behörde vom 2. November 1987 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben wurde, da sich die belangte Behörde mit dem Vorbringen des Beschwerdeführers, daß ein verantwortlicher Beauftragter bestellt worden und den eingeschrittenen Verwaltungsstrafbehörden ein entsprechender Zustimmungsnachweis aus der Zeit vor Begehung der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs2;AVG §66 Abs3;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;VStG §9 Abs6;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde hat es für wesentlich erachtet, daß die tatsächliche Anordnungsbefugnis des Filialleiters ermittelt wird und deshalb die Voraussetzungen des § 66 Abs 2 AVG als gegeben angesehen. Damit hat sie die Rechtslage verkannt, hätte doch die von ihr vermißte Beweisaufnahme durch sie sel... mehr lesen...