Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Straferkenntnis vom 29. November 1996 verhängte die Bezirkshauptmannschaft über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von S 3.000,-- wegen Beihilfeleistung zu nach dem Vorarlberger Landesgesetz zum Schutz der Tiere vor Quälerei und mutwilliger Tötung (Tierschutzgesetz), Vbg. LGBl. 31/1982 idF. Vbg. LGBl. 46/1996 (im folgenden: Vbg. TierschutzG 1982) verbotenen Schächtungen. Der dagegen erhobenen Berufung gab der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes V... mehr lesen...
Index: L4 Innere VerwaltungL4610 Tierschutz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / AllgStGG Art14EMRK Art9EMRK Art60Richtlinie des Rates 93/119/EG über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung oder TötungVStG §7Vlbg TierschutzG §11StV St Germain 1919 Art63 Abs2
Leitsatz: Denkunmögliche Annahme eines Verbotes der rituellen Schächtung im
Vlbg Tierschutzgesetz; verfassungswidrige Gesetzesauslegung im
Hinblick au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die NÖ Landesregierung erkannte mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 13. August 1987 den Bf. schuldig, dadurch eine Verwaltungsübertretung nach §7 VStG 1950 iVm §7 Abs1 des NÖ Ankündigungsabgabegesetzes 1979, LGBl. 3704-1, begangen zu haben, daß er am 12. Juli 1986 eine andere Person beauftragt habe, in Krems Flugzettel zu verteilen, ohne für diese geplante Ankündigung vor ihrer Durchführung den Magistrat Krems schriftlich Meldung zu e... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3704 Ankündigungsabgabe
Norm: B-VG Art83 Abs2StGG Art5ParteienG §1 Abs3 und Abs4VerbotsG §3Nö AnkündigungsabgabeG 1979 §3, §7, §12StV Wien 1955 Art4StV Wien 1955 Art9VStG 1950 §7VStG 1950 §51 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung des Eigentumsrechtes, des Gleichheitsrechtes, des
Rechtes auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter - jede
Behörde hat incidenter zu untersuchen, ob eine Personengruppe durch
Hinterlegung d... mehr lesen...