Entscheidungsgründe: I. 1.1. Beim Unabhängigen Verwaltungssenat im Land Niederösterreich (im folgenden: UVS) sind Berufungen gegen Straferkenntnisse der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld, der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg, der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf, der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach und der Bezirkshauptmannschaft Melk anhängig, mit denen über die Berufungswerber jeweils eine Geldstrafe verhängt wurde; die Berufungswerber wurden mit diesen Bescheiden auch ... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangVfGG §62 Abs1VStG §64VStG §65Eurogesetz BGBl I 72/2000
Leitsatz: Keine Gleichheitsbedenken gegen die Regelung über die Tragung der
Kosten des Verwaltungsstrafverfahrens im Hinblick auf die Ausnahme
von der Verpflichtung zur Leistung eines Verfahrenskostenbeitrags im
Falle der auch... mehr lesen...