Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 23. Oktober 1978 wurde über den Beschwerdeführer gemäß §53 Abs2 Tir. Bauordnung (TBO), LGBl. 43/1978, eine Geldstrafe von S 50.000,-, im Falle der Uneinbringlichkeit eine Arreststrafe in der Dauer von zwei Monaten verhängt und ihm ein Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens gemäß §64 VStG 1950 in Höhe von S 5.000,- auferlegt, weil er Ende Juli 1978 auf der in seinem Eigentum stehenden Postmeisteralm ... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8200 Bauordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs1B-VG Art18 Abs2B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5BVG Ämter d LReg §3 Abs2Tir BauO §53 Abs1 litaTir BauO §53 Abs2VStG §3 Abs2VStG §55 Abs2VStG §64 Abs2
Rechtssatz: Tir. Bauordnung 1978; keine Bedenken gegen §53 Abs2 im Hinblick auf Art18 B-VG; keine denkunmögliche Annahme einer Verwaltungsübertretung na... mehr lesen...