Begründung: 1. Der Einschreiter, er befindet sich derzeit in der Strafvollzugsanstalt Sonnberg, bringt vor, seine Freiheitsstrafe ende mit 6. April 1989; es sei ihm jedoch bereits am 15. September 1988 von der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn eine Aufforderung zum Antritt von Ersatzfreiheitsstrafen nach §53 Abs1 und 2 VStG 1950 im unmittelbaren Anschluß an die gerichtliche Freiheitsstrafe zugestellt worden. Der Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe sei nach §53 Abs4 VStG 1... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidVFGG §19 Abs3 Z2 litaVStG 1950 §53 Abs1VStG 1950 §53 Abs4VStG 1950 §54 Abs2 erster Satz
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; VStG §54b Abs2 erster Satz idF BGBl.
516/1987; Aufforderung zum Strafantritt kein Bescheid
Rechtssatz: Eine Aufforderung zum Strafantritt ist kein Bescheid, sondern ledig... mehr lesen...