Rechtssatz: Vorliegend wurde über den Rechtsmittelwerber rechtskräftig eine Freiheitsstrafe verhängt. Im Sinne der gesetzlichen Bestimmung des § 53b Abs. 1 VStG wurde er sodann von der zuständigen Behörde aufgefordert, die Freiheitsstrafe binnen einer bestimmten angemessenen Frist anzutreten. Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist eine solche ?Aufforderung" kein Bescheid. Diese ?Aufforderung" ist nach neuerer Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes auch nicht als Ausübung... mehr lesen...
Rechtssatz: Leitet die Vollstreckungsbehörde ein gerichtliches Exekutionsverfahren ein, findet der Gerichtsvollzieher nach mehrmaligem Vollzug das Wohnhaus des Beschwerdeführers versperrt vor, sperrt sich der Beschwerdeführer bei einem weiteren Exekutionsvollzug in seinem Hause ein und öffnet trotz Gendarmerieassistenz das Haus nicht, so ist ohne weitere Erhebungen der verwaltungsrechtlichen Vollstreckungsbehörde nicht davon auszugehen, daß die in Exekution gezogene Geldstrafe uneinbringli... mehr lesen...