Begründung: 1. Mit Schreiben vom 22. August 1990 teilte der Magistrat der Stadt Wien dem Beschwerdeführer mit, daß seine zwangsweise Vorführung zum Strafantritt veranlaßt worden sei, nachdem der Beschwerdeführer der gemäß §53 VStG an ihn ergangenen Aufforderung zum Antritt einer über ihn verhängten Ersatzfreiheitsstrafe keine Folge geleistete hatte. Gegen dieses (vom Beschwerdeführer als Bescheid gewertete) Schreiben wendet sich die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte B... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidVStG §53
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen die Mitteilung der zwangsweisen
Vorführung zum Strafantritt mangels Bescheidcharakter
Rechtssatz: Das Schreiben des Magistrates der Stadt Wien, daß die zwangsweise Vorführung zum Strafantritt veranlaßt worden sei, stellt weder einen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Einschreiterin im wesentlichen folgendes vor: Während sie im landesgerichtlichen Gefangenenhaus Klagenfurt in Untersuchungshaft angehalten worden sei, habe sie vom Strafamt der Bundespolizeidirektion Klagenfurt eine mit 25. März 1983 datierte Aufforderung zum Antritt einer von der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land verhängten Ersatzfreiheitsstrafe erhalten. Gegen die Aufforderung zum Strafantritt ha... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- u Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4VStG §53
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; auch zur Durchführung der Enthaftung erforderlicher (angemessener) Zeitraum der (weiteren) Anhaltung ist im gerichtlichen Auftrag begründet und nicht der Verwaltungsbehörde (dem landesgerichtlichen Gefangenenhaus) zuzurechnen;... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidB-VG Art144 Abs3FinStrG §175 Abs2VfGG §19 Abs3 Z2 litaVStG §53
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; Bei einer Aufforderung zum Antritt einer
Freiheitsstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe nach §175 Abs2
FinStrG handelt es sich - ebenso wie bei der gleichartigen Anordnung
gemäß §53 VStG 1950 (vgl. hiezu zB VfSlg. 9046/1981; V... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidB-VG Art144 Abs3FinStrG §175 Abs2VfGG §19 Abs3 Z2 litaVStG §53
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Bei einer Aufforderung zum Antritt einer Freiheitsstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe nach §175 Abs2 FinStrG handelt es sich - ebenso wie bei der gleichartigen Anordnung gemäß §53 VStG 1950 (vgl. hiezu zB... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Wie der Bf. und die von ihm belangte Bundespolizeidirektion Wien übereinstimmend vorbringen, übertrug die Bundespolizeidirektion St. Pölten der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Neubau, den Strafvollzug in bezug auf zwei an den Bf. ergangene (seiner Auffassung nach infolge Zustellmängeln jedoch nicht rechtskräftig erlassene) Straferkenntnisse, gemäß denen Geldstrafen und Ersatzarreststrafen verhängt werden. Das Bezirkspolizeikommissari... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: StGG Art8VStG §53
Rechtssatz: Art8 StGG; zum Vollzug von Ersatzarreststrafen vorgenommene Festnehmung und Anhaltung ohne die in §53 Abs1 VStG zwingend vorgesehene Aufforderung zum Antritt der Freiheitsstrafe; Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit Entscheidungstexte B 694/84 Ents... mehr lesen...