Aus den Beschwerde und der ihnen angeschlossenen Ausfertigungen der angefochtenen Bescheide ergibt sich Folgendes: Mit dem zu hg. Zl. 2003/02/0167 protokollierten Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 25. Oktober 2002 um 06.46 Uhr ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug auf der A 7 im Gemeindegebiet von Linz an einem näher genannten Ort gelenkt, obwohl er nicht im Besitz der hiefür erforderlichen Lenkberechtigu... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §67a Abs1 Z2;B-VG Art129a Abs1 Z2;VStG §53 Abs4;VStG §54; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/02/0205
2003/02/0169 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/01/0764 E 29. Juli 1998 RS 2 Stammrechtssatz Die zwangsweise Vorführung zum Strafantritt und die nachfolgende Anhalt... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. November 1990, Zl. SD 500/90, verhängte die Sicherheitsdirektion für Wien über den Beschwerdeführer gemäß § 34 AVG 1950 eine Ordnungsstrafe von S 1.000,--, weil er sich in einer schriftlichen Eingabe an die Bundespolizeidirektion Wien vom 4. August 1990 (Berufung gegen einen Bescheid, mit dem ein Auskunftsbegehren abgewiesen worden war) einer beleidigenden Schreibweise bedient hatte. Ergänzend wurde ausgesprochen, daß im Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §67a Abs1 Z2;B-VG Art129a Abs1 Z2;VStG §53 Abs4;VStG §54;
Rechtssatz: Die zwangsweise Vorführung zum Strafantritt und die nachfolgende Anhaltung eines Bestraften stellen Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt dar (Hinweis VfGH E 12.6.1989, VfSlg 12029/1989; hier: Haftbedingungen). ... mehr lesen...
Mit den im Spruch: angeführten im Instanzenzug ergangenen Bescheiden wurden vom Landeshauptmann von Vorarlberg über den Beschwerdeführer wegen Übertretungen des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes vier Geldstrafen von je S 5.000,-- (zusammen sohin S 20.000,--) und Ersatzfreiheitsstrafen von je drei Tagen (zusammen sohin zwölf Tage) verhängt. In der gegen diese Bescheide beim Verwaltungsgerichtshof eingebrachten Beschwerde wird beantragt, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerken... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG;VStG §53 Abs4;VStG §53b Abs2;VwGG §30 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
AW 90/03/0023
AW 90/03/0024
AW 90/03/0025
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Unverhältnismäßiger Nachteil European Cas... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VStG §53 Abs4;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1676/80 B VS 29. Oktober 1980 VwSlg 10279 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Der Vollzug der Ersatzarreststrafe besteht in einer Einschränkung der persönlichen Freiheit und stellt aus unmittelbar einleuchtenden Gründen für den Bfr einen unverhältnismäßigen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §53 Abs2;VStG §53 Abs4;VStG §54b Abs3 idF 1987/516;
Rechtssatz: Die Verbüßung einer gerichtlichen Haftstrafe stellt keinen triftigen Grund iSd § 53 Abs 2 VStG dar (Hinweis E 14.2.1985, 85/02/0128). Außerdem kommt es nach der Rechtslage nach der VStG-Nov BGBl 1987/516 gem § 54 b Abs 3 VStG auf die Unzumutbarkeit der Zahlung aus wirtschaftlichen Gründen an. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §53 Abs4;VStG §54b Abs3 idF 1987/516;
Rechtssatz: Besteht die Annahme, dass die verhängten Geldstrafen uneinbringlich sind, zu Recht, dann ist es nicht rechtswidrig, dem Antrag auf Aufschub und Teilzahlung nicht stattzugeben (Hinweis E 23.12.1983, 82/02/0124). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988030255.X02 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §53 Abs4;VStG §54b Abs2 idF 1987/516 ;VStG §54b Abs3 idF 1987/516;
Rechtssatz: Legt der Bestrafte in einem Antrag auf Zahlungsaufschub bis zur Haftentlassung und auf Gewährung einer Teilzahlung (in vier Monatsraten) dar, er befinde sich derzeit in Haft und könne deshalb die ihm auferlegte Strafe nicht bezahlen, nach seiner Entlassung werde er bei seiner Mutter in Salzbu... mehr lesen...