Entscheidungen zu § 52b VStG

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vfgh Beschluss 2009/2/24 B184/08

Begründung: I. 1.1. Mit Anonymverfügung der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See (im Folgenden: BH Neusiedl) vom 16. August 2006 wurde dem Beschwerdeführer wegen einer Verwaltungsübertretung nach §8 Abs4 erster Satz Straßenverkehrsordnung 1960 (im Folgenden: StVO 1960) eine Geldstrafe in Höhe von € 40,- vorgeschrieben. Ihm wurde vorgeworfen, am 3. August 2006 als Lenker eines näher bezeichneten Pkw in der Gemeinde Neusiedl am See einen Radweg befahren zu haben. 1.... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.2009

TE Vfgh Beschluss 2008/6/16 B1767/07

Begründung: I. 1.1. Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Hallein römisch eins. 1.1. Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Hallein vom 18. August 2005 wurde gegen den Beschwerdeführer wegen einer Verwaltungsübertretung nach §3 der Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 30. März 2005, LGBl. 31/2005 iVm §30 Abs1 Z4 Immissionsschutzgesetz-Luft (im Folgenden IG-L), BGBl. I 115/1997 idgF eine Geldstrafe in Höhe von € 250,- verhängt. Ihm wurde vor... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 16.06.2008

RS Vfgh 2008/6/16 B1767/07 - B184/08, B988/08

Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationVStG §52b
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen die Zurückweisung einesDevolutionsantrags in einem Verwaltungsstrafverfahren mangelsBeschwer angesichts der bei Einlangen der Beschwerde bereitsergangenen Entscheidung der zuständigen Bezirkshauptmannschaft
Rechtssatz: ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 16.06.2008

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