Begründung: I. 1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 24. Oktober 2006 wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Bestrafung wegen Verstoßes gegen §105 Abs1 Z1 iVm §19 Abs2 Z1 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes - GuKG, BGBl. I 108/1997 idF BGBl. I 90/2006, teilweise Folge gegeben. Gegen diesen Bescheid wendet sich die beim Verfassungsgerichtshof zu B2177/06 protokollierte, auf Art144 B-VG ges... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidVStG §52a Abs1
Leitsatz: Zurückweisung einer gesonderten, jedoch nicht gegen die Berichtigunggerichteten Beschwerde gegen einen Berichtigungsbescheid; Einheit desBerichtigungsbescheides mit dem hinsichtlich der Tatzeit berichtigtenBescheid; im übrigen Ablehnung der Beschwerdebehandlung ... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Unabhängige Verwaltungssenat in Tirol hat mit Bescheid vom 10. Juni 1996, Zl. 13/157-10/1995, den vom Beschwerdeführer beim Verfassungsgerichtshof bekämpften Bescheid gemäß §52a Abs1 VStG von Amts wegen aufgehoben. Daraufhin teilte der Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 9. Juli 1996 mit, daß er sich dadurch als klaglos gestellt erachte. 2. Die Beschwerde ist somit gemäß §86 VerfGG gegenstandslos geworden und das Verfahren einzustellen. Gemäß §8... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §86VfGG §88VStG §52a Abs1
Rechtssatz: Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung infolge amtswegiger Aufhebung des angefochtenen Bescheides durch den belangten UVS Tirol gemäß §52a Abs1 VStG; Kostenzuspruch. (Ebenso: B2508/96, B v 08.10.96). Entscheidungstexte B 1001/96 ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Eingabe vom 20. August 1988 beantragte der Einschreiter die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung einer Beschwerde gegen den Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 1. März 1988, Z9/01-27.581/1-1988, mit dem seiner Berufung gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 24. März 1987, Z6/99-5372/1985, - über den Antragsteller wurde eine Geldstrafe von S 3.000,--, im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe vo... mehr lesen...
Index: 22 Zivilprozeß, außerstreitiges Verfahren22/02 Zivilprozeßordnung
Norm: ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitVfGG §86VStG §52a Abs1
Leitsatz: ZPO §63 Abs1; VerfGG §86; amtswegige
Bescheidaufhebung-Klaglosstellung; Aussichtslosigkeit der
beabsichtigten Beschwerdeführung
Rechtssatz: Amtswegige Aufhebung eines Bescheides gemäß §52a Abs1 VStG. Klaglosstellung des Antragstellers in sinngemäßer Anwendung ... mehr lesen...