Mit Bescheid der belangten Behörde vom 19.2.1993, GZ.: 15.1 1992/4130 ist dem Berufungswerber zur Last gelegt worden, er habe vom 21.8.1992 bis 30.11.1992 in F./R 79 a als zur Vertretung nach außen berufenes Organ (Obmann) des Club "L. O" Freizeitverein F./R mit dem Sitz in F./R., das Gastgewerbe in der Betriebsart "Bar" auf dem Standort F./R. Nr. 79 a ausgeübt, in dem er an Gäste gegen Geld alkoholische und nichtalkoholische Getränke ausgeschenkt habe, obwohl der Verein nicht über die hie... mehr lesen...
1.0) Das Recht zur Berufung ist für das Verwaltungsstrafverfahren wie folgt geregelt: 1.1) Gemäß § 51 Abs 1 VStG steht dem Beschuldigten das Recht der Berufung an den unabhängigen Verwaltungssenat zu. Ob und inwieweit Verwaltungsbehörden Berufung erheben können, bestimmen gemäß Abs 2 dieser Bestimmung die Verwaltungsvorschriften, worunter die die Tätigkeit der Verwaltungsbehörden regelnden Materiengesetze zu verstehen sind. Daneben kommt dem Privatankläger durch ausdrückliche Anordn... mehr lesen...
Beachte Gegenteilig VwGH vom 21 09 1995, Zl 93/09/0254 Rechtssatz: Da entgegen der Vorschrift des § 51 Abs 2 VStG im § 28a AuslBG zwar die Parteistellung, nicht aber das Berufungsrecht des Landesarbeitsamtes geregelt ist, ist das Landesarbeitsamt im Strafverfahren nach dem AuslBG nicht berufungslegitimiert. Das Berufungsrecht von Organparteien muß ausdrücklich im jeweiligen Materiengesetz geregelt sein; es kann für den Bereich des VStG nicht aus der Parteistellung abgeleitet werden. ... mehr lesen...