Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerdevorbringen und Vorverfahren 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde der Austrian Airlines AG (im Folgenden: beschwerdeführende Partei) gegen insgesamt vierzehn im Instanzenzug ergangene Bescheide des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich, Außenstelle Wiener Neustadt, jeweils vom 15. Juli 2009, betreffend Vorschreibungen von Geldbeträgen von insgesamt € 60.000,- nach §... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktEMRK Art6 Abs1 / StrafrechtEGVG ArtII Abs3FremdenpolizeiG 2005 §111, §112, §113Richtlinie 2001/51/EG des Rates vom 28.06.01 zur Ergänzung der Regelungen nach Art26 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen Art4, Art6Richtlinie 2004/82/EG des Rates vom 29.04.04 über die Verpflichtung von Beförderungsunterneh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die Beschäftigung von Ausländern bedarf nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. 218/1975, regelmäßig einer behördlichen Erlaubnis (Beschäftigungs- oder Entsendebewilligung, Arbeitserlaubnis, Befreiungsschein oder Anzeigebestätigung, §3 Abs1). Als Beschäftigung gilt die Verwendung in einem Arbeitsverhältnis, einem arbeitnehmerähnlichen oder einem Ausbildungsverhältnis sowie die Entgegennahme von Leistungen in den Betrieb ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art90 ffEMRK Art7VStG §5AuslBG §28 Abs6 idF AntimißbrauchsG
Leitsatz: Verfassungswidrigkeit der im AuslBG idF des AntimißbrauchsG
normierten Strafbarkeit des Auftraggebers (Generalunternehmers) wegen
verbotener Ausländerbeschäftigung durch den Auftragnehmer
(Beschäftiger) infolge Verstoßes gegen den Grundsatz der
Unzulässigkeit von Strafen für fremdes Verhalten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wr. Landesregierung vom 20. Mai 1980 wurde ausgesprochen, daß der Bf. als nach außen vertretungsbefugtes Organ der AGIP AUSTRIA AG es zu verantworten habe, daß diese in der Zeit vom 25. Juli 1975 bis 3. März 1978 die auf einer - näher bezeichneten - Liegenschaft genehmigte Tankstelle ohne Benützungsbewilligung betrieben habe. Der Bf. habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach §128 Abs1 der Bauordnung für... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8200 Bauordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabMRK Art7StGG Art5VStG §5VStG §6Wr BauO 1930 §128 Abs1
Rechtssatz: Wr. Bauordnung; Verhängung einer Verwaltungsstrafe für den Betrieb einer Tankstelle ohne Benützungsbewilligung; Verneinung des Vorliegens von Schuldausschließungsgründen nach §§5, 6 VStG; kein Verstoß gegen das Eigentumsrecht und gegen Art7 MRK Ents... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Bescheid des Wr. Magistrats, Magistratisches Bezirksamt für den 6./7. Bezirk, vom 11. Juli 1977 wurde Dr. F R M für schuldig erkannt, er habe als Eigentümer des Hauses Wien, N-Gasse, in der Zeit vom 20. März 1976 bis 23. August 1976 insofern nicht für die Erhaltung dieser Baulichkeit in gutem, der Baubewilligung und den Vorschriften der Bauordnung für Wien, LGBl. für Wien 11/1930 idF der BauordnungsNov. 1976, LGBl. 18/1976 (künftig: BO), entsprechende... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8200 Bauordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5VStG §5VStG §19VStG §31 Abs2Wr BauO 1930 §129 Abs2Wr BauO 1930 §135 Abs1
Rechtssatz: Wr. Bauordnung; Verhängung einer Verwaltungsstrafe gemäß §129 Abs2 iVm. §135 Abs1; keine denkunmögliche Bestrafung bzw. Strafbemessung; kein Entzug des gesetzlichen Richters aus dem Grunde der Verjährung Entscheidungstext... mehr lesen...