IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erkennt durch die Richterin Mag. Andrea Resch über die Beschwerden von Mag. AB AA, AD, LL, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. AB AA, AD, LL, gegen die Straferkenntnisse des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 2.6.2020, Zahlen XXX-2020 und YYY-2020: zu Recht I. Gemäß § 50 VwGVG wird den Beschwerden Folge gegeben, die angefochtenen Straferkenntnisse aufgehoben und die gegen den Beschwerdeführer geführten Ve... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 30.11.2020 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1VStG §44a Z2VStG §5 Abs1 erster Satz
Rechtssatz: Um den Erfordernissen des § 44a Z 1 VStG zu entsprechen, hat der
Spruch: eines Straferkenntnisses neben der Anführung des objektiven Tatbestandes (des Tatbildes) dort, wo das Gesetz nur die vorsätzliche Tatbegehung unter Strafe stellt (und nicht schon ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 02.11.2018 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5 Abs1
Rechtssatz: Nach der ständigen Rsp. des VwGH in Verwaltungsstrafsachen zur Fahrlässigkeit nach § 5 Abs 1 VStG kann nur eine auf einer vollständigen Sachverhaltsgrundlage erteilte, unrichtige Rechtsauskunft durch die zuständige Behörde als Entschuldigungsgrund bei Gesetzesverstößen anerkannt werden.... mehr lesen...