Entscheidungen zu § 49a Abs. 4 VStG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 1995/11/10 95/17/0422

Mit Erkenntnis vom 27. März 1995 wurde der Beschwerdeführer mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck schuldig erkannt, am 18. August 1994 zwischen 08.31 Uhr und 08.48 Uhr den näher bezeichneten PKW in Innsbruck in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone geparkt zu haben, ohne durch Verwendung eines Parkscheines die Kurzparkzonenabgabe entrichtet zu haben. Dadurch habe er eine Verwaltungsübertretung nach § 6 Abs. 1 lit. a des Tiroler Kurzparkzonenabgabegeset... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.11.1995

RS Vwgh 1995/11/10 95/17/0422

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §49a Abs4;VStG §49a Abs6;VStG §49a Abs7;
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut des § 49a Abs 6 VStG wird die Anonymverfügung gegenstandslos, wenn nicht binnen vier Wochen nach Ausfertigung die Einzahlung des Strafbetrages mittels des beizugebenden Beleges erfolgt. Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen Gründen die Einzahlung tatsächlich unterblieben ist. In diesem Z... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.11.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1992/10/21 92/02/0200

Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhalt mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde der Beschwerdeführer mit diesem einer am 4. August 1991 um 1.15 Uhr an einem näher umschriebenen Ort in Wien begangenen Übertretung des § 24 Abs. 1 lit. a StVO 1960 schuldig erkannt, weshalb über ihn eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt wurde. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Der Besch... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.10.1992

RS Vwgh 1992/10/21 92/02/0200

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §49a Abs1;VStG §49a Abs4;VStG §49a Abs6;VStG §49a Abs9;
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen des § 49a Abs 6 und Abs 9 VStG ist zweifelsfrei zu entnehmen, daß der Gesetzgeber einer Person, die den Strafbetrag nicht fristgerecht oder nicht mit dem der Anonymverfügung angeschlossenen Beleg einzahlt, die Vorteile einer Anonymverfügung ohne Rücksicht auf die Motive der Unterlas... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1992

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