Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 11.12.2018 Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 litaStVO 1960 §99 Abs3 litaVStG §49a Abs4VStG §49a Abs6VStG §49a Abs7
Rechtssatz: Die Anführung der automationsunterstützten lesbaren Identifikationsnummer am Zahlungsbeleg gewährleistet die Zuordnung des Strafbetrages zur betreffenden Anonymverfügung und ist ein u... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Nussgruber über die Beschwerde der Frau A. B., Wien, C.-straße gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 28.08.2018, Zahl ..., wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. 1 StVO, zu Recht e r k a n n t: I. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und das angefochtene Straferkenntnis bestätigt. II. Gemäß §... mehr lesen...