Entscheidungen zu § 49 VStG

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Beschluss 1990/9/24 B769/90

Begründung: 1. Die vorliegende, nicht durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt eingebrachte Eingabe richtet sich gegen die Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 14. August 1989, Z25115/89, mit der über den Einschreiter wegen einer Übertretung nach ArtIX Abs1 Z1 EGVG 1950 eine Geldstrafe von S 800,--, im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Tagen, verhängt wurde. Gegen diese Strafverfügung erhob der Einschreiter am 4. September 1989 einen - ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.09.1990

RS Vfgh 1990/9/24 B769/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung VStG §49
Rechtssatz: Zurückweisung einer Eingabe gegen eine Strafverfügung der Bundespolizeidirektion mangels Erschöpfung des Instanzenzuges; noch keine Erledigung des vom Beschwerdeführer gegen die Strafverfügung bei der Bundespolizeidirektion erhobenen Einspruchs En... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.09.1990

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