Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerde liegt folgender Sachverhalt zugrunde: 1.1. Die zweitbeschwerdeführende Partei ist als Inhaberin entsprechender Bewilligungen zum gewerbsmäßigen Abschluss von Wetten berechtigt. Der Erstbeschwerdeführer war am 18. Oktober 2017 verantwortlicher Beauftragter der zweitbeschwerdeführenden Partei. 1.2. Am 18. Oktober 2017 führte der Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 36, eine Kontrolle nach den Best... mehr lesen...
Index: L7030 Buchmacher, Totalisateur, Wetten
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GerichtsaktStGG Art2VwGVG §29Wr WettenG §19, §24VStG §45VfGG §7 Abs2
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht betreffend die Verhängung einer Geldstrafe nach dem Wiener WettenG wegen fehlender Zutrittskontrolle mangels zeitnaher schriftlicher Ausfertigung der nahezu 16 Monate vorher mündlich verkündeten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wien ... mehr lesen...