Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20.Februar 1957 geborene, bei der Alarmabteilung der Bundespolizeidirektion Wien als Sicherheitswachebeamter Dienst versehende Hannes A des Verbrechens des versuchten Mißbrauchs der Amtsgewalt nach den §§ 15, 302 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach versuchte er am 22. Oktober 1984 in Wien mit dem Vorsatz, den Staat in seinem konkreten Recht auf Verfolgung und verwaltungsbehördliche Ahndung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsord... mehr lesen...
Norm: StGB §3StPO §202StPO §203VStG §33 Abs2VStG §41 Abs3
Rechtssatz: Das in den einschlägigen Verfahrensvorschriften normierte Recht eines Verdächtigen (Beschuldigten, Angeklagten), in einem gegen ihn geführten oder ihm drohenden Strafverfahren sich überhaupt nicht oder nicht wahrheitsgemäß verantworten zu müssen, gilt auch für einen Beamten, der sich (gerichtlich oder verwaltungsbehördlich) strafbar gemacht hat; eine Tatsachenverschleierung z... mehr lesen...