Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 4. August 1994 war über den Beschwerdeführer wegen Übertretung des § 80 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1 Fremdengesetz - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, eine Geldstrafe von S 7.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 7 Tage) verhängt worden. Einer dagegen erhobenen Berufung hatte der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Vorarlberg (die belangte Behörde) nur insoweit Folge gegeben, als die Geldstrafe auf S 5.000,-- (bzw. die Ersatzfreiheitsstrafe a... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr29/05 Rechtshilfe in Zivilsachen und Handelssachen29/07 Gewerblicher Rechtsschutz29/09 Auslieferung Rechtshilfe in Strafsachen29/10 Strafprozess Strafvollzug29/12 Geltendmachung und Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen29/13 Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen39/06 Rechtshilfe Amtshilfe40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht49/05 Reisedokumente Sichtvermerke59/09 Wir... mehr lesen...