Entscheidungsgründe: I. 1. In seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde erachtet sich der Bf. dadurch verletzt, daß in seiner Abwesenheit sowie ohne eine schriftliche Ermächtigung zur Vornahme einer Hausdurchsuchung sein Büro S.straße, 5020 Salzburg, am 5. August 1987 um 11 Uhr 45 ein Erhebungsorgan der Post- und Telegraphendirektion für Oberösterreich und Salzburg betreten habe. Er behauptet, in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Hausrecht gem. Art9 StGG sowie ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BeschlagnahmeB-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / SachentscheidungStGG Art5StGG Art9MRK Art8FMG 1949 §26 Abs1VStG 1950 §39 Abs1 und Abs2VwGG §42 Abs4ZPO §43VfGG §87 Abs1VfGG §88
Leitsatz: Gesetz zum Schutze des Hausrechts; keine Durchsuchung bei
fernmeld... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Der Beschwerdeführer bringt vor, Eigentümer eines "portablen Rundfunkempfängers AIWA, Type AR-158", zu sein, der auch für den Empfang von Aussendungen im Flugfunkband eingerichtet sei. Am 17. April 1979 sei ein Organ der Post- und Telegraphendirektion für Wien, NÖ und Bgld. in seinem Büro in Wien 16, J. M-Gasse 3 - 7, erschienen, wo sich dieses Empfangsgerät befand. Der Beamte habe das Gerät als unzulässig bezeichnet und habe dieses plombiert und di... mehr lesen...
Index: 91 Post-und Fernmeldewesen91/01 Fernmeldewesen
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5FernmeldeG §1FernmeldeG §4FernmeldeG §8 Abs3FernmeldeG §26 Abs1 Z1§26 Abs1 Z2FernmeldeG §28 Abs2VStG §39, §39 Abs1, §39 Abs2
Rechtssatz: Fernmeldegesetz; Plombierung und (vorläufige) Beschlagnahme einer Funkempfangsanlage; keine gesetzliche Deckung in §8 Abs3 Fernmeldegesetz und in §39 Abs2 VStG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Wie die Beschwerdeführerin in der auf Art144 B-VG gestützten Eingabe ausführt, veranstaltete sie aufgrund eines Vertrages mit der "Bahn-Werbung" in der Zeit vom 16. bis 30. Juni 1979 eine Verkaufsaktion im Hauptbahnhof Leoben. Sie habe dabei übersehen, daß es hiefür einer Anzeige gemäß §46 Abs3 Gewerbeordnung 1973 - GewO 1973 wegen Ausübung des Gewerbes in einer weiteren Betriebsstätte bedurft hätte. Als am 21. Juni 1979 ihre Propagandistin M.W. von Organ... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BeschlagnahmeStGG Art5GewO 1973 §46 Abs3GewO 1973 §336 Abs1GewO 1973 §368GewO 1973 §369VfGG §82 Abs3 dritter SatzVfGG §83 Abs1VStG §39 Abs1
Rechtssatz: GewO 1973; Beschlagnahme von Waren wegen Übertretung des §46 Abs3; denkunmögliche Anwendung des §39 VStG 1950 Entscheidungstexte ... mehr lesen...