1 Der Mitbeteiligte, ein georgischer Staatsangehöriger, stellte sich am 11. Dezember 2018 am Flughafen Wien-Schwechat der Einreisekontrolle. Eine Abfrage im Schengen-Informationssystem ergab, dass gegen ihn ein Einreiseverbot für den gesamten Schengenraum vorlag, weshalb ihm die Einreise verweigert und seine Zurückweisung verfügt wurde. 2 Außerdem wurde gegen ihn von der Landespolizeidirektion Niederösterreich (im Folgenden: LPD) ein Strafverfahren wegen einer Verwaltung... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56VStG §24VStG §32 Abs2VStG §37 Abs1VStG §37 Abs4VStG §37 Abs5VStG §37aVwGG §42 Abs2 Z1VwGVG 2014 §38
Rechtssatz: Der Verfall nach § 37 Abs. 5 VStG darf unter Berufung auf die Unmöglichkeit des Strafvollzugs erst ausgesprochen werden, wenn tatsächlich schon eine Strafe rechtskräftig verhängt worden ist (vgl. VwGH 27.3.2017, Ra 2015/02/0165). ... mehr lesen...
1 Nach einer am 21. April 2016 durchgeführten finanzpolizeilichen Kontrolle der auf einer Baustelle in Innsbruck anwesenden Arbeitskräfte der slowenischen Firma A., für die keine Lohnunterlagen in deutscher Sprache bereitgehalten worden waren, verfügte die Finanzpolizei am 29. April 2016 gegen die Mitbeteiligte als Auftraggeberin der Firma A. einen Zahlungsstopp in der Höhe von EUR 24.000,--. Aufgrund des gemäß § 7m Abs. 3 AVRAG ergangenen Bescheides der Bürgermeisterin von Innsb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Am 1. November 1988 ereignete sich auf der Zillertal-Bundesstraße ein Verkehrsunfall, an dem der Beschwerdeführer als Lenker eines Kraftfahrzeuges beteiligt war. Im Zuge der gegen den Beschwerdeführer wegen Übertretungen der StVO geführten Amtshandlungen wurde von einem Gendarmeriebeamten am 3. November 1988 vom Beschwerdeführer eine vorläufige Sicherheit in der Höhe von S 10.500,-- gemäß § 37a Abs. 2 Z. 2 VStG eingehoben und de... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §37 Abs4;VStG §37 Abs5;VStG §37a Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Die Frist für den Ausspruch des Verfalles einer vorläufigen Sicherheit ist, wenn diese in einem Geldbetrag besteht, jedenfalls von ihrer Einhebung zu berechnen. Daß die Sicherheit gem § 37 Abs 5 VStG nur für verfallen erklärt werden kann, sobald sich die Strafverfolgung des Beschul... mehr lesen...