Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Datenschutzbeschwerde vom XXXX .2018 (bei der Datenschutzbehörde eingelangt am XXXX .2018) behauptete der Beschwerdeführer eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung gemäß § 1 und §§ 8 sowie 62 Abs. 1 Z 1 Datenschutzgesetz (DSG) durch die Österreichische Post AG (die mitbeteiligte Partei). Der Beschwerdeführer führte zusammengefasst aus, dass die mitbeteiligte Partei zwar in Form einer „Firma“ auftrete, de facto aber ein staatlicher Bet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach bereits bestehendem Schriftverkehr zwischen XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer, BF) und der Datenschutzbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) richtete dieser am 20.01.2020 ein Schreiben an die belangte Behörde, welche dieses als Datenschutzbeschwerde wertete. Darin führte der BF zusammengefasst aus, er beschwere sich wegen Verletzung seines Rechts auf Geheimhaltung über die Bezirkshauptmannschaft XXXX (im Folgenden: Mitbeteiligte, MB) zu GZ XXXX und b... mehr lesen...