Begründung: Rechtliche Beurteilung Dem gegenständlichen Verfahren liegt ein Anspruch des klagenden Haushaltsversicherers gegen den Beklagten auf Ersatz von Prozesskosten zugrunde, die der Klägerin in einem Vorprozess erwachsen sind. Dieser Vorprozess war von einem Versicherungsnehmer der Klägerin angestrengt worden; es ging dabei um die Gewährung von Versicherungsschutz im Zusammenhang mit einem Traktorunfall. Der Beklagte fungierte in diesem Vorprozess ... mehr lesen...
Gründe: I. In der oben bezeichneten Strafsache hat das Kreisgericht Krems an der Donau auf Grund der vom Magistrat der Stadt Krems an der Donau, Städtische Bestattung, gelegten Rechnung vom 6. Dezember 1990 (ON 2) mit Beschluß vom 18.Dezember 1990, GZ 17 Vr 746/90-12, den Rechnungsführer angewiesen, an die Städtische Bestattung Krems an der Donau für die Abholung der Leiche des Johann H***** unter Zurverfügungstellung eines Leih- bzw. Notsarges den Betrag von 1.956 S zu überweisen u... mehr lesen...
Norm: AVG §53aEGVG ArtVF-VG §2GebAG 1975 §1GebAG 1975 §25StPO §24 AVStG §24
Rechtssatz: Nach § 2 F-VG hat der Bund auch jenen Aufwand "zu tragen", der sich aus der Beiziehung von Dolmetschern durch eine Gemeindepolizei im Dienste der Strafjustiz (Art 10 Abs 1 Z 6 B-VG) ergibt. Diesfalls sind die Gebühren der Dolmetscher gemäß Art V EGVG in Verbindung mit § 24 VStG und § 53 a AVG in sinngemäßer Anwendung des GebAG durch die zuständigen Organe de... mehr lesen...
Am 1. August 1977 gegen 16.30 Uhr beschwerte sich der Kläger telefonisch bei der Gattin des über seiner Wohnung wohnenden Beklagten wegen einer Lärmbelästigung, ohne dabei seinen Namen zu nennen. Eine halbe Stunde später suchte der Beklagte den Kläger in dessen Wohnung auf. Bei Ansichtigwerden des Klägers begann der Beklagte diesen zu beschimpfen und zu bedrohen. Während der Beschimpfungen des Beklagten bemerkte der Kläger einen vom oberen Stockwerk herunterkommenden Mann, der ihm nam... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf2ABGB §1295 IIf4ABGB §1311 IIcAVG §19 Abs3AVG §50StPO §150VStG §24ZPO §326 Abs2ZPO §333 Abs3
Rechtssatz: Die die Erscheinenspflicht und Aussagepflicht der Zeugen normierenden Vorschriften des zivilgerichtlichen und strafgerichtlichen Verfahrens sowie der Verfahren vor den Verwaltungsbehörden sind, wenn und insoweit es in diesen Verfahren (auch) um die Feststellung und Durchsetzung der Rechte einzelner geht, Schutzgesetze im ... mehr lesen...