IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seine Richterin Dr. Reitter über die Beschwerde der L Z, geb: x, vertreten durch ihre Eltern Z und A Z, S Straße, N, Deutschland, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Oberösterreich vom 28. Juni 2021, GZ: VStV/921300930007/2021, wegen Übertretung des Fremdenpolizeigesetzes (FPG) zu Recht: I. Der Beschwerde wird insoweit stattgegeben, als die Geldstrafe auf 50 Euro und die Ersatzfr... mehr lesen...