Der Magistrat der Stadt Wien verhängte mit dem Straferkenntnis vom 19. Dezember 1972 über den Beschwerdeführer wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 129 Abs. 10 der Bauordnung für Wien, begangen in der Zeit vom 22. Oktober 1970 bis zum 13. November 1972, eine Geldstrafe von S 8.000,-- (und eine Ersatzarreststrafe von 18 Tagen). Zur Frage der Strafbemessung - mit Rücksicht auf das Beschwerdevorbringen ist nur diese Gegenstand der Sachverhaltsdarstellung - führte die Behörde aus, es... mehr lesen...
Index: Baurecht - Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19 Abs3 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2013/52 E 19. Jänner 1953 VwSlg 2821 A/1953 RS 2 Stammrechtssatz Wann ein Geständnis als mildernder Umstand zu werten ist, ist quaestio facti. In dem bloßen Zugeben des Tatsächlichen kann ein solches qualifiziertes Geständnis nicht erblickt werden (Hinweis E 8.11.1930, VwSlg 16372 A/1930). ... mehr lesen...