Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Horst B***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Voitsberg mit dem Vorsatz, den Staat in seinem Recht auf ordnungsgemäße Vollziehung der Steiermärkischen Jagdgesetze 1986 zu schädigen, als Aufsichtsjäger, sohin als Jagdschutzorgan im Sinne des § 34 Abs 1 Stmk JagdG 1986, sohin als Beamter, seine Befugnis, im Namen des Bundes als dessen Organ in Vollziehung der Gesetze Amts... mehr lesen...
Gründe: Dr. Johann S***** wurde der (richtig: 110) Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er von "1998 bis 2000" in Salzburg als Strafamtsleiter der Bundespolizeidirektion Salzburg, somit als Beamter, mit dem Vorsatz, dadurch den Staat an seinem Recht auf Einhaltung grundlegender Verfahrensvorschriften des Verwaltungsverfahrens (insbesondere auch betreffend die in § 39 Abs 2 AVG bzw § 24 VStG festgelegte Verpflichtung zur materi... mehr lesen...
Norm: VStG §19VStG §25
Rechtssatz: Das Verwaltungsstrafverfahren ist vom Untersuchungsgrundsatz beherrscht, wobei die Verwaltungsstrafbehörde zur Erforschung der materiellen Wahrheit verpflichtet ist. In diesem Sinne ist die Behörde dazu verhalten, das Vorliegen vom Beschuldigten behaupteter mildernder Umstände zu prüfen. Entscheidungstexte 13 Os 84/93 Entscheidungstext OGH 28.07.... mehr lesen...
Norm: StGB §302 Abs1VStG §19VStG §21
Rechtssatz: Ein Strafreferent einer Bundespolizeidirektion, der die Unbescholtenheit der jeweiligen Beschuldigten seiner Entscheidung im Verwaltungsstrafverfahren zugrunde legt, obwohl ihm die Unrichtigkeit des diesbezüglichen Parteienvorbringens bekannt ist, und daraufhin teils die Verfahren gemäß § 21 VStG einstellt, teils entsprechend mildere Strafen verhängt, mißbraucht damit wissentlich die ihm eingeräu... mehr lesen...