Entscheidungsgründe: I. 1.1. Bei den Unabhängigen Verwaltungssenaten Oberösterreich und Kärnten (in der Folge: UVS) sind Berufungsverfahren gegen Straferkenntnisse der Bezirkshauptmannschaften Braunau am Inn (G45/02), Linz-Land (G62/02, G70/02, G153/02 und G155/02), Urfahr-Umgebung (G154/02), Schärding (G100/02) bzw. St. Veit a.d. Glan (G169/02) anhängig. 1.2. Mit diesen Straferkenntnissen wurden über die Berufungswerber Geldstrafen in Höhe von jeweils S 10.000,-, s... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/03 Sonstiges
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätGefahrgutbeförderungsG §27 Abs1 idF vor Art13 Euro-UmstellungsG BGBl I 32/2002 GefahrgutbeförderungsG §27 Abs1 idF BGBl I 108/1999 VStG §1 Abs2VStG §20, §21
Leitsatz: Zulässigkeit der Anträge auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit
der Festsetzung einer Mindeststrafe im Gefahrgutbeförderungsgesetz;
Anwendbarkei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Beim Unabhängigen Verwaltungssenat Salzburg (im folgenden: UVS Salzburg) sind zwei Berufungsverfahren gegen Straferkenntnisse des Bezirkshauptmannes von Salzburg-Umgebung jeweils vom 30. August 2000 anhängig. 1.2. Mit diesen Straferkenntnissen wurde über die Berufungswerber eine Geldstrafe iHv je S 20.000,--, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von je 3 Tagen, verhängt. In beiden Fällen hätten die Berufungswerber als... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/03 Personen- und Güterbeförderung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätGüterbeförderungsG 1995 §23 Abs1 Z8GüterbeförderungsG 1995 §23 Abs2VStG §1 Abs2
Leitsatz: Verfassungswidrigkeit einer Bestimmung des Güterbeförderungsgesetzes
1995 idF vor der Novelle 2001 mangels sachlicher Rechtfertigung einer
Mindestgeldstrafe von S 20.000,-- für Lenker eines Lastkraftwagens
bei Verletzung unmitte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Vorarlberg (im folgenden: UVS Vbg.) sind Berufungsverfahren gegen Bescheide anhängig, mit denen die Berufungswerber wegen Übertretungen der StVO 1960 ermahnt oder zu Geld- und Ersatzfreiheitsstrafen verurteilt wurden. Den Berufungsverfahren ist gemeinsam, daß in keinem der Fälle eine Übertretung nach §99 Abs1 StVO 1960 vorlag und die Bestimmungen des §4 Abs5 StVO 1960 über das Verhalten bei einem Verkehrsun... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandStVO 1960 §4 Abs5StVO 1960 §99 Abs6 litaVStG §1 Abs2
Leitsatz: Sachliche Rechtfertigung der Unterscheidung zwischen Verkehrsunfällen
mit Personenschaden und solchen mit (bloßem) Sachschaden bei der
Entscheidung über das Vorliegen einer Verwaltungsübertretung; ... mehr lesen...