1.1. Die belangte Behörde trug mit ihrem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der beschwerdeführenden Partei gemäß § 15 Abs. 4 Pensionskassengesetz (in der Folge: PKG), BGBl. Nr. 281/1990, in der geltenden Fassung, in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Z 2 Betriebspensionsgesetz (in der Folge: BPG), BGBl. Nr. 282/1990, in der geltenden Fassung, auf, Pensionskassenverträge mit näher bezeichneten Unternehmen dahingehend zu verbessern, dass maximal die Hälfte der vom Arbeitgeber ... mehr lesen...
Index: 57/03 Pensionskassenrecht
Norm: BPG 1990 §3 Abs1 Z2 idF 1996/754;BPG 1990 §3 Abs4;BPG 1990 §6;
Rechtssatz: Nach dem Willen des (historischen) Gesetzgebers war ausschlaggebend für die "Variabilität" der "freiwilligen" Beiträge die wirtschaftliche Lage des Unternehmens; der Unternehmer sollte in die Lage versetzt werden, in einem vorgegebenen Rahmen insoweit den Umfang seiner Beitragsleistungen selbst zu best... mehr lesen...