Begründung: Der Kläger war vom 1. 4. 1974 bis 31. 3. 1999 Begünstigter der seit 1941 als Wohlfahrtseinrichtung aufgrund einer Betriebsvereinbarung bestehenden beklagten Partei. In der Betriebsvereinbarung ist festgehalten, dass die nach den Richtlinien der beklagten Partei vorgesehenen Leistungen über Ansuchen und ohne jeglichen Rechtsanspruch gewährt werden. Der Gesellschaftsvertrag der beklagten Partei sah - von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen - vor, dass Pensionsz... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIo1ABGB §1152 DBPG §18GleichbehandlungsG allg
Rechtssatz: Die Betriebsparteien sind schon vor Inkrafttreten des GleichbehandlungsG sowie des BPG zufolge ihrer mittelbaren Bindung an den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz verpflichtet gewesen, die sachlich nicht (mehr) gerechtfertigte Differenzierung in der Ausgestaltung der Versorgung der Hinterbliebenen männlich und weiblicher Dienstnehmer zu beseitigen. Da die Berufung a... mehr lesen...