Entscheidungsgründe: I. 1. a) Mit dem Bescheid der Bundespolizeidirektion Sbg. vom 31. März 1980 wurde aufgrund des Antrages des Bf. vom 7. Jänner 1980 gemäß §87 Abs1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBL. 333/1979 (BDG 1979), festgestellt, daß der Bf. im Kalenderjahr 1979 den von ihm zu erwartenden Arbeitserfolg nicht "durch besondere Leistungen erheblich überschritten" hat. Dieser Schluß sei aufgrund des der Behörde vorliegenden Erhebungsergebnisses zulässig gewesen. b) ... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art140 Abs7B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallBDG 1979 §87 Abs6
Rechtssatz: BDG 1979; Unanwendbarkeit von §87 Abs6 nach Aufhebung dieser Bestimmung; daher keine Zuständigkeit der Leistungsfeststellungskommission; Entzug des gesetzlichen Richters B-VG Art140 Abs7; Anlaßfallwirkung auch für einen im Zeitpunkt der A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der VwGH stellt aus Anlaß mehrerer bei ihm anhängiger Beschwerdeverfahren gegen Leistungsfeststellungsbescheide Anträge auf Aufhebung des §87 Abs6 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 - BDG 1979, BGBl. 333/1979, als verfassungswidrig. Die Bedenken des VwGH betreffen damit jene Bestimmung des BDG 1979, welche einen Rechtszug gegen Leistungsfeststellungsbescheide an die (jeweilige) Leistungsfeststellungskommission eröffnet; die Bestimmung lautet: "(6) ... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art19 Abs1BDG 1979 §87 Abs6 Beachte vgl. Kundmachung BGBl. 387/1981 am 20. August 1981
Rechtssatz: BDG 1979; §87 Abs6 wird als verfassungswidrig aufgehoben (Einrichtung eines Instanzenzuges auch von einem Bundesminister an die Leistungsfeststellungskommission) Entscheidungstexte ... mehr lesen...