Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §87 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs3 idF 1986/389;
Rechtssatz: Bei der ein Gesamturteil (Gesamtwerturteil) darstellenden Leistungsfeststellung handelt es sich um einen durch den Gesetzgeber zunächst den Dienstbehörden (§ 87 Abs 1 BDG 1979) und in der Folge den unabhängigen Leistungsfeststellungskommissionen (§ 87 Abs 3 BDG 1979) anvertrauten Akt der Gesamtw... mehr lesen...