Einstellung des Disziplinarverfahrens Die Bundesdisziplinarbehörde hat am 17. August 2022 in nicht öffentlicher Beratung beschlossen: Das Disziplinarverfahren gegen N.N wird gemäß § 118 Abs. 1 Ziffer 2 und 4 BDG eingestellt. Begründung: Der Beamte ist Mitarbeiter der Landespolizeidirektion. Die Dienstbehörde erstattete am 30. Juli 2020, Disziplinaranzeige gegen ihn. Mit Einleitungsbeschluss vom 27. August 2020 verfügte die (damalige) Disziplinarkommission beim Bundesministerium fü... mehr lesen...
Spruch: Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen hat durch MR Mag. Friedrich PAUL als Senatsvorsitzenden sowie MR Mag. Felix KOLLMANN und ADir Veronika SCHMIDT als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates IV nach der am 28. November 2019 in Anwesenheit der Disziplinaranwältin MR Mag. Ursula BACHMAIR, MBA und des Beschuldigten NN, vertreten durch RAe Dr. Johannes Dörner und Dr. Alexander Singer, diese vertreten durch Kanzlei Dr. Obereder, durchgeführten mündlichen ... mehr lesen...