Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Gegen XXXX (in Folge: R.) – er steht in einem unbefristeten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund – wurde vom Kommandanten des Aufklärungs-Artilleriebataillon 7 mit Mitteilung vom 24.04.2023 ein Disziplinarverfahren eingeleitet, weil R. unter Verdacht stehe, nachstehende Pflichtverletzungen begangen zu haben: 1.1. Gegen römisch XXXX (in ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Soldaten beim Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (jetzt: Bundesministerium für Landesverteidigung) vom 26.06.2017, Zl. 865-16-DKS/16, wurde XXXX schuldig gesprochen, er habe während seiner Krankenstände am Freitag, den 08.05.2015, Sonntag den 10.05.2015, Freitag den 15.05.2015, Samstag, den 16.05.2015, Montag (Pfingstmontag), den 25.05.2015, Mittwoch, den 27.05.2015, Donnersta... mehr lesen...